Antrag Bewohnerparkausweis
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Bewohner in diesem Sinne sind Personen, die in diesen Zonen meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung). Jeder Bewohner (m/w/d) erhält einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter (m/w/d) zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Antragstellung
- Persönlich im Ordnungsamt
- per Mail
- Online (bald verfügbar)
Gebühr
30,70 EUR für die Erstausstellung
10,20 EUR für die Ersatzausstellung
10,20 EUR für Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis
zuzüglich 1,50 EUR Auslagen