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Schiedsstelle

 

Folgende Schiedspersonen sind für Sie da und kümmern sich um Ihr Anliegen:

 

Herr Bernhard Kaminsky (Vorsitzender der Schiedsstelle)

 

und

 

Herr Jens Schmidt

 

Eine Sprechstunde findet jeden 1. Dienstag im Monat von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Mücheln (Geiseltal) statt.

 

 

 

Die Adresse der Schiedsstelle lautet

 

Schiedsstelle Mücheln (Geiseltal)

Markt 1

06249 Mücheln (Geiseltal)

Email:

 

Was sind die Aufgaben einer Schiedsstelle?

 

Die auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen sind neben Notaren und Rechtsanwälten für die Durchführung von außergerichtlichen, obligatorischen Schlichtungsverhandlungen auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes LSA (SchStG) zuständig. Das von der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen.

 

Mit welchen Angelegenheiten kann man sich an eine Schiedsstelle wenden?

 

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Erhebung einer Klage vor einem ordentlichen Gericht erst zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren vor der Schiedsstelle stattgefunden hat.

 

Es handelt sich dabei:

 

- um nachbarschaftliche Streitigkeiten (z. B. Störung vom Nachbargrundstück, Streitigkeiten über die Errichtung eines Zaunes, überhängende Zweige),

- um Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug (z. B. Beleidigung, Verleumdung, die nicht in Presse und Rundfunk begangen wurde)

 

Wann wird die Schiedsstelle tätig?

 

Die Schiedsstelle wird auf schriftlichen Antrag oder eines zu Protokoll der Schiedsstelle erklärten Antrages einer Person oder an einer der Streitigkeit beteiligten Person tätig. Dieser ist an die unten aufgeführte Adresse zu senden. (Die Verwaltung kann und darf keine Auskünfte geben, ebenso wenig persönliche Daten der Schiedsleute.)

 

In dem Antrag sind zu benennen

 

1. der Antragsteller

2. der Antragsgegner

3. die Angelegenheit, um die es geht.

 

Ein Schlichtungsverfahren findet jedoch nicht bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichtsbarkeit fallen und Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Presse und Rundfunk begangen worden sind, statt (§13 SchStG).

 

Die Tätigkeit der Schiedsstelle ist gebührenpflichtig.

Kontakt für Rückfragen

Frau Manuela Panzer

Hauptamtsleiterin

Markt 1

Telefon: 034632/40119

Email:

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr