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Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Rechtsgrundlage

Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Gebühren (Kosten)

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Hauptamt

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Dyhringer
Telefon 034632 40154
Telefax 034632 40135

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Ordnung und Sicherheit

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Frau Dyhringer
Telefon 034632 40154
Telefax 034632 40135

Herr Paust
Telefon 034632 40151
Telefax 034632 40135

Herr Röhl
Telefon 034632 40152
Telefax 034632 40135

   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS