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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

BMI, Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben am

19.11.2015

Formulare

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Pollow
Telefon 034632 40153
Telefax 034632 40135


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