Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

amtliche Meldebestätigung beantragen

Allgemeine Informationen

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Gebühren (Kosten)

keine

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

04.11.2015

Zuständige Stelle(n)

Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen

Adresse
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal), Stadt

(Gerne können Sie uns via Mail kontaktieren und uns Ihr Anliegen schlidern.)

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Pollow
Telefon 034632 40153
Telefax 034632 40135


   MM 

 MT 

 NKI 

ExWoSt

 GT 

  GTS