Ist Ihr Unternehmen eine juristische Person oder Personenvereinigung, benötigen Sie eine Unternehmenszertifizierung.
Sind Sie als Einzelunternehmen tätig, können Sie ein Unternehmenszertifikat beantragen.
Das Unternehmenszertifikat wird nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erforderlich, wenn Ihr Unternehmen folgende Einrichtungen installiert, instand hält, wartet, repariert oder außer Betrieb nimmt:
- ortsfeste Kälteanlagen,
- ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen,
- ortsfeste Organic-Rankine-Kreisläufe,
- Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern,
- Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons
- Brandschutzeinrichtungen.
Die Tätigkeiten an diesen Einrichtungen dürfen Sie erst ausüben, wenn Ihr Unternehmen zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Unternehmens wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
- über ausreichend sachkundiges Personal und
- über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.