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Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer widerrufen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt / europäische Rechtsanwältin in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, müssen Sie regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, nachweisen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat weiterhin als Anwalt zugelassen sind. Ansonsten wird Ihnen die Anerkennung als europäischer Rechtsanwalt in Deutschland wieder entzogen.

Voraussetzungen

  • Sie erbringen keinen Nachweis über Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Ursprungsland alle drei Jahre

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

Anträge / Formulare

•    •    Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
•    Onlineverfahren möglich: nein

Verfahrensablauf

 Der Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer erfolgt nach vorheriger Anhörung.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)

Fachlich freigegeben am

23.07.2021

Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

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ExWoSt

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