Löschung des Ausbildungsvertrages aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die Industrie- und Handelskammer beantragen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Informationen
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen
Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
Fristen
Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Gebühr
Abgabe
EUR (VARIABEL)
Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Löschgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.
Erforderliche Unterlagen
Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches
Verfahrensablauf
Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.
Zuständige Stelle(n)
Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Fürstenwall 3
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Handwerkskammer Halle
Adresse
Graefestraße 24
06110 Halle (Saale)
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Kammern in Sachsen-Anhalt
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)






