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Geplante Änderungen an gentechnischen Anlagen der Überwachungsbehörde mitteilen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede geplante Änderung an Ihrer sicherheitsrelevanten Einrichtung sowie Schutzvorkehrungen der zuständigen Behörde melden. Dazu gehören zum Beispiel Autoklaven, Sicherheitswerkbänke und Lüftungsanlagen. Dies gilt auch, wenn Ihre Anlage nach der Änderung weiterhin der bisherigen Sicherheitsstufe entspricht.

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
  • Sie planen Änderungen an Ihrer Anlage.
     

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Fachlich freigegeben am

02.06.2026

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Überwachung, Gentechnik, Chemikaliensicherheit

Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Michael Zorn
Telefon +49 345 514-2500

   MM 

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 NKI 

ExWoSt

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  GTS