Offene Stellen der Stadt Mücheln (Geiseltal) und anderen Unternehmen
Bürgermeister (m/w/d)
Allgemeines
Stellenausschreibung
zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters
der Stadt Mücheln (Geiseltal)
In der Stadt Mücheln (Geiseltal) ist die hauptamtliche Stelle
der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (w/m/d)
durch Direktwahl ab dem 01. Januar 2026 neu zu besetzen.
Gesucht wird eine kreative, einsatzfreudige, verantwortungs- und entscheidungsbewusste Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Verwaltung nach den Zielen und Grundsätzen der Kommunalverfassung und des Stadtrates eigenständig zu leiten und bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen. Sie/er vertritt und repräsentiert die Stadt Mücheln (Geiseltal).
Die Stadt Mücheln (Geiseltal) ist eine kreisangehörige Stadt des Landkreises Saalekreis im
südlichen Teil des Bundeslandes Sachsen-Anhalt mit ca. 8.600 Einwohnern. Die Stadt Mücheln (Geiseltal) hat eine Fläche von 98,58 km² und besteht aus den Ortsteilen Almsdorf, Branderoda, Gröst, Langeneichstädt, Neubiendorf, Oechlitz, Schmirma, Stöbnitz, St. Micheln, St. Ulrich und Wünsch. Der Verwaltungssitz befindet sich in der Stadt Mücheln (Geiseltal).
Die Ortschaften sind überwiegend landwirtschaftlich geprägt.
Das landschaftlich reizvolle Geiseltal bietet vielseitige Möglichkeiten zum Leben, Wohnen, Arbeiten und Erholen. Die Städte Merseburg und Naumburg sind in ca. 20 Minuten, die Städte Halle (Saale) und Leipzig in ca. 40 Minuten mit dem PKW zu erreichen.
Weitere Informationen zur Stadt Mücheln (Geiseltal) erhalten Sie unter: www.muecheln.de.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Stadt Mücheln (Geiseltal) und
handelt nach den Prinzipien und Zielen der Landesverfassung sowie des Kommunalverfassungs-gesetzes. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit dem Stadtrat und den Ortschaftsräten. Der Bürgermeister ist Leiter der Stadtverwaltung und Dienstvorgesetzter von rund 79 Beschäftigten, die in der Verwaltung und den nachgeordneten Einrichtungen wie dem Bauhof, den Grundschulen sowie in der Stadtbibliothek und den Jugendeinrichtungen tätig sind. Er vertritt und repräsentiert die Stadt Mücheln (Geiseltal) nach außen. Die Stellenausschreibung wird erforderlich, da die Amtsperiode des derzeitigen Bürgermeisters am 31. Dezember 2025 endet.
Anforderungen
Gemäß § 61 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird der Bürgermeister (m/w/d) als Hauptverwaltungsbeamter von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Mücheln (Geiseltal) für die Dauer von 7 Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungs-verordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KomBesVO). Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe A15 eingestuft. Daneben wird gemäß §§ 6 und 7 KomBesVO eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr, aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (67. Lebensjahr) vollendet haben.
Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn der Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird hingewiesen.
Nach § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister von mindestens 1 v. H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, d.h. die Bewerbung muss von mindestens 73 Wahlberechtigten des Wahlgebietes nach der vorgenannten Regelung unterzeichnet sein. § 21 Abs. 9 Satz 5, 6, 8 und 9 KWG LSA gilt entsprechend.
Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt § 21 Abs. 10 KWG LSA entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Ein gemeinsamer Bewerber nach § 30 Abs. 2 Satz 2 KWG LSA bedarf keiner Unterstützungsunterschriften, wenn mindestens für eine der beteiligten Parteien oder Wählergruppen § 21 Abs. 10 KWG LSA zutrifft.
Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften befreit.
Unterlagen
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und die §§ 38a und 39 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA).
Der Bewerbung sind beizufügen:
die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nach dem Muster der Anlage 6 KWO LSA, nebst Bescheinigung des Wahlrechts des Unterzeichners, sofern die Bewerbung von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss. § 30 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 KWO LSA gilt entsprechend,
der Nachweis zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9b KWO LSA und für Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8b KWO LSA,
eine Unterstützungserklärung für den Bewerber, der in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA aufgestellt worden ist. Die Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenver- sammlung (§ 30 Abs. 2 KWG LSA) nach dem Muster der Anlage 10 KWO LSA ist der Erklärung beizufügen.
Die Wahl findet am 31. August 2025, eine eventuelle Stichwahl am 21. September 2025, statt.
Die Wahllokale haben am Wahltag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Stellenausschreibung auf der Internetseite der Stadt Mücheln (Geiseltal) und im Amtsblatt der Stadt Mücheln (Geiseltal) (29.04.2025) undendet am 24.06.2025 (68. Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Rücknahme bereits eingereichter Bewerbungsunterlagen kann nur bis zur Zulassung der Bewerbungen schriftlich gegenüber dem Wahlleiter erklärt werden.
Die Bewerbungen sind während der Einreichungsfrist schriftlich unter dem
Kennwort: „Bürgermeisterwahl Stadt Mücheln (Geiseltal)“
in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift zu richten:
Stadt Mücheln (Geiseltal)
z.H. des Gemeindewahlleiter
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)
Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
Familienname und Vorname
Geburtsdatum
Beruf oder Stand
Anschrift der Hauptwohnung
Die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügenden Formblätter sind ab 29.04.2025 zu den bekannten Dienstzeiten beim Gemeindewahlleiter der Stadt Mücheln (Geiseltal), Markt 1, 06249 Mücheln (Geiseltal), erhältlich.
Eine Terminabsprache und vorherige Anmeldung unter 034632 40150 wird empfohlen.
Mücheln (Geiseltal), d. 24.04.2025
Steffen Keller
stellvert. Bürgermeister der
Stadt Mücheln (Geiseltal)
PDF-Dokument: Stellenausschreibung zum „Bürgermeister“
Kontakt
Stadt Mücheln (Geiseltal)
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)
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Allgemeines
Stadt Mücheln (Geiseltal)
historisch – kulturell – se(e)henswert
Die Stadt Mücheln (Geiseltal) mit ihren fünf Ortschaften liegt im südlichen Sachsen-Anhalt und umfasst ein Gebiet von 98 km² mit rund 8.600 Einwohnern. Sie liegt am Geiseltalsee, einem der größten künstlichen Seen Deutschlands, mit jährlich wachsender touristischer Infrastruktur.
Stellenausschreibung
Die Stadt Mücheln (Geiseltal) beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
die Stelle des Bauamtsleiters (m/w/d)
in Vollzeit (39 Stunden) unbefristet nachzubesetzen, da der bisherige Amtsinhaber in den wohlverdienten Ruhestand geht. Der Arbeitsort ist in Mücheln (Geiseltal) einschließlich der dazugehörigen Ortsteile.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
Leitung, Führung und strategische Weiterentwicklung des Bauamtes mit den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Stadtplanung, Klimaschutz, Naturschutz, Friedhofswesen und dem Bauhof mit 23 Mitarbeitenden
Verantwortung für die Planung, Ausschreibung und Umsetzung von kommunalen Bauprojekten (Neu- und Umbauten, Sanierungen, Infrastrukturmaßnahmen)
Koordination und Steuerung der Baumaßnahmen in Zusammenarbeit mit externen Planern, Ingenieuren, Architekten und externen Institutionen
Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für nachhaltige Stadtentwicklung, Klimaschutz und Naturschutz
Investitions- und Haushaltsplanung einschließlich des Fördermittelmanagements
Verantwortung für die Einhaltung von Zeit-, Kosten- und Qualitätsvorgaben
Erarbeitung von Satzungen nach den örtlichen Bauvorschriften sowie vorbereiten von Beschlussvorlagen für Sitzungen gemeindlicher Gremien und deren Umsetzung
Erstellung und Präsentation von Bauprojekten und Bauanträgen
Sicherstellung der Einhaltung von Bauvorschriften, -normen und -gesetzen
Führung und Motivation der Mitarbeitenden sowie Förderung eines effizienten und kollegialen Arbeitsklimas
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, politische Gremien und externe Institutionen
Die Zuordnung von weiteren Aufgabengebieten bleibt vorbehalten.
Anforderungen
Wir erwarten von Ihnen:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder eine vergleichbare Qualifikation
mehrjährige Berufserfahrung in der Bauplanung, Bauleitung oder Projektsteuerung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung
fundierte Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht, Vergaberecht sowie in den relevanten technischen Regelwerken
Bereitschaft zur Teilnahme an Stadtrat- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit
Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Führungs- und Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, Entscheidungsbereitschaft und Durchsetzungsvermögen sowie wirtschaftliches Denken und Handeln
sichere Beherrschung der gängigen MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint, Outlook)
Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
Leistungen
Was wir Ihnen bieten:
eine interessante abwechslungsreiche und zukunftssichere Tätigkeit in unbefristeter Anstellung
umfassende Einarbeitung in die neuen Aufgaben
flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen einer Gleitzeitregelung
eine Vergütung nach TVöD-VKA in der EG 12 - bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönliches Voraussetzungen, vorbehaltlich einer abschließenden Eingruppierung; vorherige förderliche berufliche Tätigkeiten und Berufserfahrungen können ganz oder teilweise bei der Stufenzuordnung Berücksichtigung finden
Leistungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes unter anderem:
30 Tage Urlaub gemäß TVöD-VKA, zusätzlich arbeitsfreie Tage am 24.12. und 31.12.
Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung gemäß TVöD-VKA, attraktive Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen
kostenfreie Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mücheln (Geiseltal) und seinen Ortsteilen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bevorzugt berücksichtigt.
Unterlagen
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30. Mai 2025 an die
Stadt Mücheln (Geiseltal)
Bürgermeister Andreas Marggraf
Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)
oder per E-Mail als PDF (1 Dokument) an:
Für Fragen steht Ihnen Frau Weber unter 034632/40120 gern zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die eingereichten Bewerbungsunterlagen nur im Fall eines beigefügten, ausreichend großen und frankierten Rückumschlages zurücksenden. Anderenfalls werden diese nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, von uns vernichtet.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.
Hinweis zum Datenschutz:
Wenn Sie uns Ihre Bewerbung zukommen lassen, stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten
im Bewerberauswahlverfahren zu. Nähere Hinweise können Sie der Datenschutzerklärung für
Stellenbewerbungen der Stadt Mücheln (Geiseltal) unter www.muecheln.de entnehmen.
Andreas Marggraf
Bürgermeister der Stadt Mücheln (Geiseltal)
Kontakt
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06249 Mücheln (Geiseltal)
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