Informationen der Stadtkasse
Informationen der Stadtkasse
Der Bereich Finanzen/Kasse weist darauf hin, dass bei Überweisungen an die Stadt der genaue Name des Kontoinhabers „Stadt Mücheln (Geiseltal)“ als Zahlungsempfängerin anzugeben ist. Grund hierfür ist, dass ab Oktober 2025 die „Verification of Payee“-Pflicht gilt. Dies bedeutet, dass die Banken den Zahlungsempfänger mit der angegebenen IBAN vergleichen und nur bei Übereinstimmung die Zahlung ausführen.
Für Fragen steht Ihnen der Bereich Finanzen zur Verfügung.
Simone Harnisch
Amtsleiterin Finanzen
Stadt Mücheln (Geiseltal)






