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Teilfreigabe wurde erteilt

Spannend wurde es nochmal gemacht, aber nun hat das Warten für die Geiseltaler und ihre Gäste ein Ende. Nachdem das Bergamt des Landes Sachsen-Anhalt die Betriebsplanzulassung erteilte, wurde beim Landkreis Saalekreis mit Hochdruck an der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung gearbeitet.

Gegen 14.30 Uhr wurde diese dann veröffentlicht, ein wichtiger Schritt für alle privaten Wassersportler. Schließlich erlangt die Allgemeinverfügung einen Tag nach ihrer Veröffentlichung Gültigkeit, somit darf der Geiseltalsee ab dem 11. August 2012 genutzt werden.

Da man sich nun doch schneller entschieden hatte die Teilfreigabe zu erteilen, wird direkt am Geiseltalsee das ein oder andere noch zu erledigen sein, auch konnten die Anträge zur gewerblichen Nutzung (Fahrgastschiff, Segelschule, Bootsverleih) vom Landesverwaltungsamt noch nicht bearbeitet werden.

Zwar ist zur Eröffnung am 11. August 2012 um 10.00 Uhr eine kurze Ansprache durch den Müchelner Bürgermeister Andreas Marggraf und Gäste der LMBV geplant, ein größeres Fest zur Eröffnung wird nachgeholt.

Verschiedenste Vereine haben sich aber angeboten den interessierten Gast auf ihren Booten mit auf den Geiseltalsee zu nehmen, da die gewerbliche Erlaubnis für die Fahrgastschifffahrt noch fehlt.

Wer sein Boot in den Hafen legen will, meldet sich bitte bei dem Geschäftsführer der Marina Mücheln GmbH Herrn Thomas Weiß bzw. im Hafenkontor der Hafenanlage an.

 

Die Pressemeldung des Landkreises Saalekreises:

 

Merseburg, 10.08.2012

Teilfreigabe des Geiseltalsees

 

Nach intensiven gemeinsamen Bemühungen auf allen Ebenen erging heute Nachmittag durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt die bergrechtliche Zulassung, die eine eingeschränkte Folgenutzung des Geiseltalsees beinhaltet. Der Landkreis Saalekreis hat in unmittelbarem Anschluss daran die Allgemeinverfügung im Amtsblatt vom 10.08.2012 veröffentlicht. Darin ist die konkretisierte Nutzung des freigegebenen Teilbereiches geregelt.

„Für uns alle ist dies ein lang erwarteter und wichtiger Meilenstein für die zukünftige Entwicklung.“, so Landrat Frank Bannert (CDU). „Der Geiseltalsee ist nicht nur für den Saalekreis wichtig, sondern auch für das Land Sachsen-Anhalt ein weiterer bedeutsamer Baustein in der touristischen Infrastruktur. In Absprache mit den Anliegerkommunen und deren Bürgermeistern wollen wir die Teilfreigabe des Sees Ende August an der Marina Mücheln mit allen Beteiligten, Einwohnern und Interessierten zünftig feiern“, ließ der Landrat, der auch in seinem Urlaub die Vorgänge um den Geiseltalsee mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, übermitteln.  

 

Die Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Saalekreises hier --> 

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