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Pressemitteilung: Europawahl und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014

Innenminister Stahlknecht und Landeswahlleiter

Prof. Dr. Gundlach rufen zur Beteiligung an der

Wahl auf

 

Am Sonntag, dem 25. Mai 2014, haben etwa 2 Millionen Wahlberechtigte (Deutsche und weitere EU-Bürger) in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, an der Europawahl und den  Kommunalwahlen teilzunehmen.

Innenminister Stahlknecht und Landeswahlleiter Prof. Dr. Gundlach bitten alle wahlberechtigten Personen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Denn: „Nur wer wählt, nimmt am politischen Entscheidungsprozess teil.“

Jede wahlberechtigte Person entscheidet mit ihrer Stimme darüber mit, welche Partei – alleine oder in der Koalition mit einer anderen – die Mehrheit im jeweiligen Gremium hat. Jede Stimme stärkt die Durchsetzungskraft eines politischen Programms.

Wer wählt, vertritt damit wirkungsvoll seine eigenen Interessen. Wer nicht wählt, verzichtet von vornherein darauf, die Entwicklung der Politik in seinem Sinne zu beeinflussen. Er gibt sein wichtigstes politisches Recht aus der Hand.

Wahlberechtigte Personen, die am Sonntag, dem 25. Mai 2014 verhindert sind und kein Wahllokal aufsuchen können, sollten per Briefwahl ihre Stimme abgeben.

Die Unterlagen hierzu müssen allerdings umgehend beantragt werden, denn die Wahlbriefe mit Wahlschein und ausgefülltem Stimmzettel sind bis spätestens Donnerstag, den 22. Mai 2014 an die Wahlbehörden abzusenden.

Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Briefwähler kann seinen Wahlbrief dann nur noch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift abgeben oder abgeben lassen.

Weitere Informationen

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