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Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten

Bürgerberatungstag der Landesbeauftragten

 

•  Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen:
Strafrechtliche, Verwaltungsrechtliche, Berufliche Rehabilitierung

•   Monatliche Zuwendung „Opferrente“

•   Kinderheime

•   Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

•   Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes
(Personalausweis erforderlich)

 

Mittwoch, den 24.06.2015        9.00 - 17.00 Uhr

im Bürgersaal. Brauhausstraße 13,

06249 Mücheln (Geiseltal)

 

Veranstalter: Landesbeauftrage für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt,

Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg

Tel.: 0391 / 567-50 51, Fax: 0391 / 567-50 60

 

 

Hintergrundinformationen:

Nach den erfolgreichen und gut besuchten Beratungstagen des vergangenen Jahres wird das Angebot einer individuellen und unterstützenden Beratung für betroffene Bürgerinnen und Bürger fortgeführt. Bereits seit mehreren Jahren nehmen durchschnittlich 40 Besucher die Termine wahr, weshalb eine rege Nachfrage erwartet wird.

Menschen, die wohnortnah eine individuelle Beratung suchen, haben die Gelegenheit eine solche bei der nächsten Sprechstunde zu nutzen.

•    Mitarbeiter des Bundesbeauftragten, Außenstelle Halle, und der Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag, Anträge auf Akteneinsicht gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen und führen Beratungen zur Antragstellung durch.

Das Beratungsangebot ist an Menschen gerichtet, die noch lange nach dem erlittenen Unrecht durch den SED-Staat in vielfältiger Weise darunter leiden, insbesondere:

•    zu Unrecht Inhaftierte,

•    von Zersetzungsmaßnahmen durch den DDR-Staatssicherheitsdienst Betroffene,

•    durch Repressalien in Beruf oder Ausbildung beschädigte Personen,

•    Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erlitten haben,

•    Verschleppte und deren Angehörige, Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

•    Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten haben

•    Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen.

Die strafrechtliche Rehabilitierung für Betroffene ist möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremden Zwecken verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung zur Freiheitsentziehung genötigt wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige besondere Zuwendung für Haftopfer: mit Wirkung vom 1.1.2015 erhöht (bis zu 300 € monatlich, einkommensabhängig).

Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, zum Beispiel bei Arbeits- oder Studienplatzverlust aus politischen Gründen, als Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Dazu kann als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Ausgleichs­zahlung erfolgen von bis zu 214 € (für Rentner von 153 €, m.W.v. 1.1.2015 erhöht).

Weitere Informationen

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

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