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Landtagswahl am 13. März 2016: Zerstörung und Beschädigung von Wahlplakaten

Die Landeswahlleiterin sieht mit Sorge die ansteigende Anzahl der beschädigten oder zerstörten Wahlplakate der Parteien, die an der Landtagswahl am 13. März 2016 teilnehmen.


Die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes und die freie Meinungsäußerung auch in Form von Wahlwerbung, zum Beispiel Plakaten, sind grundlegende Voraussetzungen in einer Demokratie und dürfen in keiner Weise behindert werden.


Es gebietet die Fairness in einem Wahlkampf nicht eigenhändig Hand anzulegen und die Plakate zu zertrümmern, zu beschädigen oder zu entwenden.
Die Bekämpfung des jeweiligen politischen Gegners ist mit Sachargumenten im verbalen Austausch zu führen. Für Vandalismus ist in der politischen Auseinandersetzung kein Platz.


Ich bitte alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung für einen fairen Wahlkampf.
Helfen Sie mit, dass Vandalismus bei uns im Land keine Chance hat.

Weitere Informationen

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

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Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

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