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Pressemitteilung - Aufruf zur Beteiligung an der Wahl

Landtagswahl am 13. März 2016
 
Aufruf zur Beteiligung an der Wahl
 
Am Sonntag, dem 13. März 2016, sind etwa 1,86 Millionen Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt aufgerufen, an der Wahl zum Siebenten Landtag von Sachsen-Anhalt teilzunehmen.
Bitte werden Sie sich Ihrer besonderen Verantwortung für unser Bundesland bewusst und üben Sie Ihr Wahlrecht am 13. März 2016 aus. Gehen Sie zur Wahl. Denn: „Nur wer wählt, nimmt am politischen Entscheidungsprozess teil.“ Wer wählt, vertritt damit wirkungsvoll seine eigenen Interessen. Wer nicht wählt, verzichtet von vornherein darauf, die Entwicklung der Politik in
seinem Sinne zu beeinflussen. Er gibt sein wichtigstes politisches Recht aus der Hand. Die Teilnahme an Wahlen ist nicht nur ein wichtiges Bürgerrecht, sondern zugleich die erste Bürgerpflicht.
Jede wahlberechtigte Person entscheidet mit ihrer Stimme darüber mit, welche Partei - alleine oder in der Koalition mit einer anderen - die Mehrheit im Landtag hat. Jede Stimme stärkt die Durchsetzungskraft eines politischen Programms.
Sollte Ihnen eine Teilnahme an der Wahl am Wahlsonntag selbst nicht möglich sein, so können Sie bis Freitag, 11. März 2016, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Für kranke und ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für alle, die aus einem anderen Grund verhindert sind, das Wahllokal selbst aufzusuchen, können Angehörige, Verwandte oder Bekannte ebenfalls bis Freitag gegen Vorlage einer Vollmacht die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen und abholen; bei plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am
Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Ein Briefwähler kann dann jedoch seinen Wahlbrief nur noch bei der auf dem Wahlbriefumschlag (rot) angegebenen Anschrift abgeben oder abgeben lassen. 

Weitere Informationen

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

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