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Härtefallhilfe für Heizöl & Co.

Härtefallhilfe für Heizöl & Co. (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Härtefallhilfe für Heizöl & Co.

Haushalte aus Sachsen-Anhalt können ab 4. Mai Anträge stellen

 

Privathaushalte mit Wohnsitz im Bundesland Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets verwenden und von einem abrupten Preisanstieg im Jahr 2022 betroffen sind, können ab dem 4. Mai 2023 eine Härtefallhilfe der Bundesregierung beantragen.

 

Das Verfahren dazu ist von Beginn an vom Bund in die Zuständigkeit der Länder gegeben worden. Das Land Sachsen-Anhalt hat nunmehr Informationen zum Antragsprocedere veröffentlicht. Demnach kann das Antragsverfahren über https://lsaurl.de/Härtefallhilfe (Antrag Brennstoffhilfe) aufgerufen werden.

 

Unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ steht auch ein Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie vorab prüfen können, ob eine Unterstützung beantragt werden kann.

 

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird die Anträge bearbeiten und genehmigen. Für Sachsen-Anhalt sind 48 Millionen Euro reserviert, die bis zum 20. Oktober 2023 beantragt werden können.

Weitere Informationen

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

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