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Ärger am Seeufer Der Rundweg ist für Privatautos tabu

Mücheln -

Der Bergbausanierer LMBV schlägt Alarm. Rings um das Ufer des Geiseltalsees mehren sich Verstöße gegen das Verbot, den Rundweg privat zu befahren. Das ist nicht nur verboten. Das ist vor allem aufgrund der vielen Kurven und Höhenunterschiede im Gelände kreuzgefährlich. Wer erwischt wird, muss mit einer Anzeige und einer Geldbuße rechnen.

Es kommt immer häufiger vor, wie Dietmar Onnasch von der LMBV weiß: Kraftfahrer sind offenbar aus purer Bequemlichkeit mit ihren privaten Wagen einfach auf dem Rundweg des Geiseltalsees unterwegs. Besonders häufig sieht man sie zwischen Mücheln-Stöbnitz und Klobikau auf dem Weg zum Weinberg „Goldener Steiger“, der ansonsten nur zu Fuß, per Rad oder mit dem Geiseltal-Express erreichbar ist.

Geiseltalsee: Rundweg darf von privaten Autos nicht befahren werden

Dabei ist das Befahren des gesamten Weges für Privat-Wagen verboten. Darauf weisen nicht nur Schilder hin. Deshalb gibt es auch zahlreiche Schranken, die manchmal allerdings nicht konsequent von erlaubten Nutzern gleich wieder heruntergelassen werden.

Die LMBV reagiert. Die Streife, die in ihrem Auftrag ständig unterwegs ist, notiert die Kennzeichen der erwischten Wagen, stellt Anzeige und informiert die Ordnungsämter der jeweils zuständigen Seeanrainer-Kommune. Diese leitet dann das Bußgeldverfahren ein, macht Dietmar Onnasch auf die Konsequenzen aufmerksam. (mz)

 

Quelle & Link:
www.mz-web.de
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