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"Härtefallhilfen" des Landes Sachsen-Anhalt

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Die Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbständige. Wer aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt und dennoch infolge der Corona-Pandemie in der wirtschaftlichen Existenz bedroht ist, kann diese Hilfen beantragen. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.   Der Antrag ist durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden über www.haertefallhilfen.de/sachsen-anhalt einzureichen. Die Antragstellung erfolgt in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

 

Falls Sie bisher noch keinen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin) beauftragt haben, können sie diese hier finden: 

 

Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer   

Steuerberater-Suchservice der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt   

Rechtsanwalts-Register 

 

Richtlinie Härtefallhilfe Sachsen-Anhalt

 

Den Antrag können Sie hier stellen

Weitere Informationen

Kontakt und Adresse

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Markt 1
06249 Mücheln (Geiseltal)

 

 

Telefon: 034632 / 40111

Fax: 034632 / 40135

 

Öffnungszeiten der Verwaltung

Wir haben mit und ohne Termin für Sie geöffnet. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie die jeweilige Durchwahl des Amtes/Sachbearbeiters

 

Öffnungszeiten der Verwaltung:

 

Montag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr