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3G-Nachweis und neue Eindämmungsverordnung

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Ab heute gilt die 15. Eindämmungsverordnung des Landes welche unter anderem die neuen Regelungen zu 2G regelt. Außerdem gilt das neue Infektionsschutzgesetz, welches die allgemeinen 3G-Regelungen vorschreibt. So muss man zum Beispiel in Bus und Bahn einen Nachweis bringen oder beim Zutritt in bestimmte Einrichtungen.

 

Auch im Rathaus gilt die 3G-Pflicht. Bürger:innen, welche einen Termin vereinbart haben, müssen zusätzlich noch einen 3G Nachweis vorweisen. Diese werden überprüft.

 

Die Präsenzpflicht an den Schulen in Sachsen-Anhalt wird ab Donnerstag, 25. November 2021, für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Damit sollen Personen geschützt werden, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung besteht, bei denen eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, oder die mit Personen in einem Hausstand leben, die zu genannten Risikogruppen gehören. Der Präsenzbetrieb gilt weiterhin als bevorzugte Form des Unterrichts.

 

Ab Montag, 29. November 2021, gilt in den Schulen Sachsen-Anhalts bis auf weiteres eine Testpflicht an jedem Unterrichtstag.

 

Die Weihnachtsferien werden in Sachsen-Anhalt vorgezogen. Letzter Schultag in diesem Kalenderjahr ist der 17. Dezember 2021.

 

 

Verpflichtendes 2-G-Zugangsmodell in geschlossenen Räumen, u.a. für Veranstaltungen ab 50 Personen, Innengastronomie, organisierter Sportbetrieb, Kultureinrichtungen, Hotel und Ferienwohnungen, soziokulturelle Zentren, Freizeiteinrichtungen, Volksfeste, Reisebusreisen und vergleichbare touristische Angebote. Zugang haben Geimpfte und Genesene, Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - ein negatives Testergebnis muss vorgelegt werden.

 

Ausweitung des 3-G-Zugangsmodells auf Jahr-, Spezial- und Weihnachtsmärkte, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Tattoo) und den öffentlichen Personennahverkehr. Von der Testpflicht ausgenommen sind Geimpfte und Genesene, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.

 

#MeinMücheln #Saalekreis #3G

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