Ordnungsamt
Online-Formulare
Hundesteuersätze ab 01.01.2023
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Mücheln (Geiseltal), beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 07.11.2022, gelten ab dem 01.01.2023 die folgenden Hundesteuersätze:
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für den ersten Hund 50,00 €
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für den zweiten Hund 80,00 €
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für den dritten Hund 120,00 €
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für den ersten gefährlichen Hund 200,00 €
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für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund 250,00 €
Daher erhält jeder Steuerschuldner im Februar 2023 einen neuen Hundesteuerbescheid. Die Hundesteuerbescheide ergehen als Dauerbescheide/Mehrjahresbescheide, die auch für die Folgejahre gültig sind. Nur bei Änderungen der Festsetzungsgrundlagen erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Die gültige Hundesteuersatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Mücheln (Geiseltal) unter dem Link muecheln.de/rechtsgrundlagen
Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet (und Ortsteile)
Mücheln (Geiseltal), den 10.01.2023
Vermehrt erreichten das Ordnungsamt Mitteilungen über Spaziergänger mit nicht angeleinten Hunden im gesamten Einzugsgebiet der Stadt Mücheln (Geiseltal).
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mücheln (Geiseltal) Hunde, unabhängig von ihrer Größe, auf Straßen und Anlagen innerhalb der bebauten Ortslage, den Seerundwegen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen an der Leine zu führen sind.
Weiterhin haben die Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege beauftragten Personen dafür Sorge zu tragen, dass ihr Tier öffentliche Straßen, Anlagen und Einrichtungen nicht durch Kot verschmutzt. Lassen sich Verschmutzungen nicht vermeiden, sind diese umgehend zu beseitigen.
Hundekotbeutel stehen Ihnen kostenlos im Ordnungsamt zur Verfügung.
Das Ordnungsamt wird weiterhin Kontrollen über die Verletzung der Leinenpflicht, der Beseitigung von Verschmutzungen durch Tierkot und das Vorhandensein einer Steuermarke aufnehmen.
Grünschnitt zur Sicherung des öffentlichen Verkehrsraumes
Mücheln (Geiseltal), den 01.02.2023
Bald beginnt der Frühling und damit auch die Vegetationsperiode. Hecken und Bäume treiben aus und verursachen in vielen Fällen unzulässige Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum. Wir möchten daraufhin weisen, dass die Grundstückseigentümer*innen und Eigentümer*innen in der Pflicht sind, Grünschnittarbeiten an Bäumen und Hecken entlang der Grundstücksgrenze frühzeitig zu erledigen. Nach Bundesnaturschutzgesetz ist der Stichtag der 28. Februar.
Bei regelmäßigen Kontrollen wird immer wieder festgestellt, dass Äste und Bäume so weit in den Straßenraum ranken, dass das erforderliche Lichtraumprofil weit unterschritten wird. Dies hat z.B. zur Folge, dass Fahrzeuge ausweichen müssen oder Straßenbeschilderung nicht mehr erkennbar ist. Auch die Abfallentsorgung, Rettungsfahrzeuge, u.ä. haben Probleme, wenn Äste und Bäume in den Straßenraum ragen.
Das Unterlassen des Verschnitts führt zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt.
Neue Beschilderung im Bereich des oberen Eptinger Rain
Im Zuge unserer Verkehrssicherungspflicht werden am oberen Eptinger Rain (Bistro bis zur Einbiegung Florian-Geyer-Straße) neue eingeschränkte Halteverbote aufstellt. Dies soll den reibungslosen Verkehr des Busses und anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten. In der beigelegten Grafik ist der Standort der Schilder und der eingeschränkten Halteverbote ersichtlich, dabei handelt es sich immer um Abschnitte im 100 Meter Abstand.
Die Schilder werden von der Stadtverwaltung beschafft und vom Bauhof montiert. Der Abschluss der Maßnahme soll zum 01.03.2023 erfolgen. Die Verbote werden entsprechend angeordnet und fortan kontrolliert.